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Flugverspätung? Bis zu 600 € stehen dir zu. Behalte alles.

Erfahre in wenigen Sekunden, ob dir eine Entschädigung zusteht. Der erste Service ohne Abtretung.

So funktioniert's ↓

Entschädigungshöhe abhängig von Flugstrecke gemäß EU 261/2004

Bis zu 600 €
ohne Abzüge
Dein voller Anspruch gehört dir

Kostenlose
Prüfung
Sofort erfahren, ob dir Geld zusteht

Keine
Abtretung
Du behältst die Kontrolle
Deine Leistungen

Du behältst alles, was du einforderst.

Airlines rechnen damit, dass du aufgibst. Wir sorgen dafür, dass deine Forderung ankommt.

Anspruchsschreiben

Rechtlich korrekt formuliert, mit allen Pflichtangaben nach EU 261/2004.

Mahnung

Formale Zahlungserinnerung mit Fristsetzung an die Airline.

Nachfrist

Letzte Aufforderung vor möglicher rechtlicher Eskalation.

Alle Schreiben werden per Einschreiben mit Rückschein versendet. Jeder Schritt ist dokumentiert und nachweisbar.

So einfach geht's.

Kurz erklärt: vom Flugproblem bis zur dokumentierten Forderung.


In 3 Schritten beauftragt

Dein Weg zur Entschädigung.

1

Flugdaten eingeben

Flugnummer und Datum reichen aus.

2

Anspruch sofort erfahren

Du siehst direkt, ob dir Entschädigung zusteht.

3

Forderung beauftragen

Dein Anspruchsschreiben geht sofort raus.

Was andere verlangen

Viele Fluggäste verschenken einen Teil ihrer Entschädigung.

Die meisten Anbieter arbeiten auf Provisionsbasis: Du erhältst deine Entschädigung, aber ein fester Prozentsatz wird einbehalten. Bei einer typischen Provision von 30 % bedeutet das:

Kurzstrecke (250 €)
-0 €
Du erhältst nur 175 €

Mittelstrecke (400 €)
-0 €
Du erhältst nur 280 €

Langstrecke (600 €)
-0 €
Du erhältst nur 420 €

Bei uns bleiben dir bis zu 600 €, ohne Abzüge von deiner Entschädigung.

Richtwerte bei 30 % Erfolgsprovision. Tatsächliche Gebühren variieren je nach Anbieter.

Per Gesetz geregelt

Dein Anspruch ist gesetzlich geregelt.

Die EU-Verordnung 261/2004 legt feste Entschädigungsbeträge bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen und Nichtbeförderung fest. Die Höhe ist unabhängig vom Ticketpreis.

Ansprüche können bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (gerechnet ab Ende des Flugjahres).

Enthalten

  • Anspruchsschreiben nach EU 261/2004
  • Formale Mahnung mit Fristsetzung
  • Nachfrist als letzte Aufforderung

Nicht enthalten

  • Gerichtliche Durchsetzung
  • Anwaltliche Vertretung
  • Inkassoverfahren

Alle Eskalationswege bleiben dir offen: Schlichtungsstelle, Inkasso oder Anwalt.

Häufige Fragen

Was du wissen solltest.

Welche Leistungen sind enthalten? +

Anspruchsschreiben, Mahnung und Nachfrist. Alle Schreiben werden per Einschreiben mit Sendungsverfolgung zugestellt. Du erhältst die Nachweise.

Was passiert, wenn die Airline nicht zahlt? +

Deine dokumentierten Schreiben sind die Basis für jeden weiteren Schritt. Du kannst damit zur Schlichtungsstelle, zum Inkasso oder zum Anwalt gehen.

Muss ich meine Forderung abtreten? +

Nein. Du bleibst Anspruchsinhaber. Wir handeln in deinem Auftrag. Die Forderung gehört immer dir.

Ist das eine Rechtsberatung? +

Nein. Wir bieten strukturierte Forderungsassistenz, keine anwaltliche Beratung.

Wie wird mein Schreiben zugestellt? +

Per Einschreiben mit Sendungsverfolgung. Du erhältst den Zustellnachweis als Beleg.

Was, wenn mein Schreiben nicht zugestellt wird? +

Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, senden wir es erneut oder erstatten die Service-Gebühr. Du trägst kein Risiko.

Fordere jetzt deine Entschädigung ein.

Kostenlos prüfen. Keine Abtretung. Keine Provision.